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Schiedsgutachten
Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten (Sachverständigen) klären lassen.
Durch einen Schiedsgutachtenvertrag verpflichten sich die beiden Vertragspartner, bestimmte Zweifels- und Streitfragen nicht vor die staatlichen Zivilgerichte zu bringen, sondern ihre Klärung dem Schiedsgutachter zu überlassen.