Wie wird der Restwert Ihrer Photovoltaikanlage (auch Verkehrswert genannt) ermittelt?


Im 1. Schritt werden die Erträge der letzten Jahre betrachtet und mit Vergleichsanlagen abgeglichen, um so die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage bewerten zu können. Dabei werden rückblickend betriebsbedingte Störungen analysiert und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung am  Standort betrachtet. Unter Berücksichtigung der garantierten Förderdauer werden so die Einnahmen der Restlaufzeit ermittelt. Ggf. wird auch ein Zeitraum nach Ende der Förderdauer betrachtet.


Im 2. Schritt werden für den Projektstandort die Betriebskosten analysiert. Folgende Positionen sind hierbei relevant:

  • Wartungskosten (messtechnische und optische Überprüfung)
  • Wechselrichterrücklagen (unter Berücksichtigung der bereits getauschten Wechselrichter)
  • Messkosten für die Zähleinrichtung
  • Dachmiete (ggf.)
  • Kosten für Überwachungsportal (ggf.)
  • Wartungskosten für Leistungsüberwachung
  • Mobile Datenübertragungskosten
  • Versicherungskosten
  • Steuerberaterkosten
  • Demontagekosten nach Ende der Betriebsdauer
  • Entsorgungskosten für die Photovoltaikanlage


Im 3. Schritt werden die Ertüchtigungskosten betrachtet. Erfahrungsgemäß kommen bei fortgeschrittener Betriebsdauer technische Mängel zum Vorschein, die teilweise schon seit Inbetriebnahme in der Anlage „schlummern“ oder durch altersbedingte Abnutzung auftreten. Häufig kommen folgende technische Mängel zum Vorschein:

  • Leitungsanlage liegt auf der Dachhaut, sodass Isolationsfestigkeit nicht mehr gegeben ist
  • Solarstecker sind nicht hochgebunden, sodass Korrosion entstanden ist
  • Leitungen wurden über scharfe Kanten geführt
  • Modulunterkonstruktion hat sich verschoben bzw. die Dachhaut beschädigt
  • Brandwände wurden überbaut
  • Dachhaut zeigt altersbedingte Abnutzungen

Sofern technische Mängel festgestellt wurden, werden die anfallenden Kosten zur Ertüchtigung der PV-Anlage kalkuliert und bei den Betriebskosten berücksichtigt.


Im 4. Schritt wird die vereinfachte Ertragswertmethode angewandt. 
Was ist eigentlich eine vereinfachte Ertragswertmethode?

Die Ertragswertmethode ist die vereinfachte Antwort auf die Frage: Für welchen Preis lohnt der Erwerb einer Photovoltaikanlage unter Berücksichtigung der abgezinsten, zukünftigen Überschüsse und unter Berücksichtigung einer angemessene Rendite, wenn das gebundene Kapital alternativ in einer risikoäquivalenten Anlageform angelegt würde.

Bei den Betriebskosten wird die zu erwartende Inflationsrate berücksichtigt. Bei den Einnahmen wird die jährliche Moduldegradation (altersbedingte Abnutzung des Moduls) bis zum Ende der Betriebsdauer eingerechnet. 

Der errechnete Nettogewinn wird dann auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Hierzu folgendes Beispiel: Sie möchten eine Photovoltaikanlage erwerben, die noch eine Förderdauer bis zum 31.12.2031 hat und danach demontiert werden muss. Der Bewertungsstichtag, also der Tag an dem Sie die Photovoltaikanlage erwerben möchten, ist beispielsweise der 01.05.2021. Mit der Ertragswertmethode wird der voraussichtliche Nettogewinn zum 31.12.2031 errechnet und dann auf den 01.05.2021 unter Berücksichtigung risikoäquivalenter Anlageformen abgezinst. Das Ergebnis weißt den Wert der PV-Anlage zum Bewertungsstichtag (hier: 01.05.2021) aus, den sogenannten Verkehrswert der Photovoltaikanlage.

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