Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in den überwiegenden Fällen vom Versicherer beauftragt, wenn ein schadenrelevantes Naturereignis wie Blitz, Sturm oder Hagel vorangegangen ist und die Schadenshöhe im vierstelligen Bereich liegt. Auch Vandalismus oder Überspannung sind häufige Auslöser für ein solches Gutachten. Das Versicherungsgutachten ermittelt die Schadensursache, beziffert die Reparaturkosten und nimmt ggf. Stellung zum Wiederbeschaffungs- oder Neuwert bzw. zum gleitenden Neuwert der PV-Anlage. Kommt es aufgrund der genannten Ereignisse zu einem Ausfall der PV-Anlage, so wird der Ertragsschaden berechnet und ebenfalls im Versicherungsgutachten festgehalten. Möchte sich der Versicherungsnehmer darüber hinaus absichern, kann er zusätzlich ein Privatgutachten beauftragen.

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